In vielen Bundesländern Deutschlands gibt es eine Solarpflicht für neue Parkplätze. Je nach Region gelten jedoch unterschiedliche Vorgaben, die Unternehmen und Bauherren beachten müssen. Wir haben eine Übersicht für Sie zusammengestellt:
Nordrhein-Westfalen:
- Pflicht seit 1. Januar 2022 für neu gebaute Parkplätze
- Gilt für > 35 Stellplätze auf Gewerbeflächen
- Alternative: Solarthermie erlaubt
- Besonderheit: Keine genaue Vorgabe zur Eignung der Fläche
- Parkplätze direkt neben Fahrbahnen ausgenommen
Baden-Württemberg:
- Pflicht seit 1. Januar 2022 für neu gebaute, offene Parkplätze
- Gilt für > 35 Stellplätze
- Mindestfläche: 60 % mit PV bedeckt
- Besonderheit: Gilt nur für ebene Flächen und PKW-Parkplätze
- Ausnahmen möglich
- Parkplätze direkt neben Fahrbahnen ausgenommen
Schleswig-Holstein:
- Pflicht seit 1. Januar 2023 für neu gebaute Parkplätze
- Gilt für > 100 Stellplätze
- Alternative: Solarthermie oder Installation an Gebäudeflächen
- Besonderheit: Strenge Eignungskriterien
Rheinland-Pfalz:
- Pflicht seit 1. Januar für neu gebaute Parkplätze
- Gilt für > 50 Stellplätze
- Mindestfläche: 60 % mit PV
- Alternative: Solarthermie möglich
- Besonderheit: PV kann auch auf nahegelegenen Außenflächen montiert werden
- Parkplätze direkt neben Fahrbahnen ausgenommen
Hessen:
- Pflicht seit 1. Januar 2023 für neu gebaute Parkplätze
- Gilt für > 50 Stellplätze
Niedersachsen:
- Pflicht seit 1. Januar 2023 für neu gebaute Parkplätze und Parkhäuser
- Gilt für > 50 Stellplätze
Die PV-Pflicht ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Energiewende und zur Nutzung nachhaltiger Energiequellen. Mit modernen Lösungen wie Überdachungen mit integrierten PV-Modulen können Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch aktiv zur CO₂-Reduktion beitragen. Dabei werden versiegelte Flächen doppelt genutzt: Als Parkfläche und zur nachhaltigen Energiegewinnung.
Eine Übersicht zu den Solarpflichten in deutschen Bundesländern finden Sie beim Bundesverband Solarwirtschaft.