Juli 24, 2026

Neue Regelungen ab 1. August 2026: Klare Prozesse für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

Partnerschaftliche Zusammenarbeit bedeutet für uns Vertrauen, Respekt und gegenseitige Wertschätzung. Dazu gehört auch, unsere Partner frühzeitig und transparent über Veränderungen zu informieren.

Um unsere Projekt- und Logistikprozesse künftig noch effizienter zu gestalten, führen wir zum 1. August 2026 neue Regelungen für den Reportversand, nachträgliche Änderungen sowie bestimmte Logistik- und Handlingaufwände ein.

Projektreports in der Angebotsphase

Bereits in der Angebotsphase erhalten Sie von uns einen kompakten Projektreport. Dieser enthält alle Informationen, die für die Prüfung und Bewertung des Angebots zu diesem Zeitpunkt relevant sind.

Nach der Auftragserteilung stellen wir Ihnen den vollständigen Projektreport zur Verfügung und schaffen damit die Grundlage für die gemeinsame erfolgreiche Umsetzung Ihres Projekts.

Benötigen Sie während der Angebotsphase den vollständigen Bericht, berechnen wir hierfür eine Pauschale von 30 Euro. Bei anschließender Auftragserteilung wird Ihnen dieser Betrag selbstverständlich vollständig gutgeschrieben.

Änderungspauschalen für Angebote, Aufträge und Planungen

Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Sie umfassend bei der Planung Ihrer Photovoltaikprojekte. Eine sorgfältige Planung benötigt Zeit, Fachwissen und eine intensive Abstimmung.

Die ursprüngliche Planung sowie eine erste nachträgliche Änderung bleiben weiterhin kostenfrei. Ab der zweiten Änderung berechnen wir abhängig von der Projektgröße folgende Bearbeitungspauschalen:

  • Projekte bis 10 kWp: 35 Euro je Änderung
  • Projekte bis 50 kWp: 70 Euro je Änderung
  • Projekte über 50 kWp: 105 Euro je Änderung

Freiflächenprojekte sind von dieser Regelung ausgenommen. Aufgrund ihrer individuellen Anforderungen werden Änderungen bei diesen Projekten weiterhin projektspezifisch kalkuliert.

Neue Regelungen zu Logistik- und Handlingkosten

An unserem Firmensitz in Burgau unterhalten wir ein umfangreiches Lager. Damit gewährleisten wir kurze Lieferzeiten, eine hohe Warenverfügbarkeit und eine zuverlässige Abwicklung Ihrer Bestellungen.

Um diesen Service auch künftig wirtschaftlich und ressourcenschonend anbieten zu können, gelten ab dem 1. August 2026 folgende Regelungen:

  • Änderungen nach Auftragsbestätigung und Terminvergabe:10 € je Änderung
  • Änderungen an bereits in Produktion befindlichen oder kundenspezifisch gefertigten Artikeln: 10 % des Nettoauftragswerts, mindestens 50 €
  • Stornierung versandbereiter Aufträge: 10 % des Netto-Auftragswerts
  • Speziell oder auftragsbezogen beschaffte Artikel sind in der vorgegebenen Verpackungseinheit abzunehmen
  • Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungspauschale bei Nichtabnahme weiterverkaufsfähiger Ware: 10 % der Beschaffungskosten
  • Für auftragsbezogen beschaffte oder individuell gefertigte, nicht rückgabefähige Sonderartikel 115 % des Beschaffungswerts
  • Bei verspäteten Abholungen berechnen wir ab dem 5. Werktag Lagerkosten

Effiziente Abläufe für hochwertige PV-Montagesysteme

Mit diesen Anpassungen möchten wir Abläufe klarer gestalten, unnötigen Aufwand reduzieren und Projekte zielgerichtet zum Erfolg führen. Gleichzeitig schaffen wir die Voraussetzungen dafür, Ihnen auch künftig hochwertige und kostenoptimierte PV-Montagesysteme mit kurzen Lieferzeiten anbieten zu können.

Unser gemeinsames Ziel bleibt unverändert: Projekte partnerschaftlich, zuverlässig und ressourceneffizient umzusetzen.

Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. August 2026.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Daniela Ködderitzsch

Daniela Ködderitzsch

Daniela ist unsere Kommunikationsexpertin und mit allen Medien wohl vertraut. Sie findet immer die richtigen Worte und informiert das Team und unsere Partner über alle Neuheiten und Informatives bei T.Werk.