Oktober 15, 2025

Photovoltaik auf Gründächern: Vorteile, rechtliche Vorgaben und technische Planung im Überblick

In Zeiten des Klimawandels gewinnen nachhaltige Bauweisen zunehmend an Bedeutung. Eine Möglichkeit, die ökologische und energetische Vorteile vereint, ist die Kombination aus Gründach und Photovoltaik. Gründächer puffern Regenwasser, mildern die Temperatur im Gebäude und der Umgebung, fördern die Biodiversität und verbessern das Mikroklima. Wird das Gründach mit einer Photovoltaikanlage kombiniert, sind einige Faktoren zu beachten. Wir haben einen Überblick über Chancen, rechtliche Pflichten und technische Aspekte bei Planung und Montage zusammengestellt.

Vorteile der Kombination aus Gründach und Photovoltaikanlage

  • Kühlung der PV-Module: Gründächer erzeugen Verdunstungskühlung, die Effizienz der PV-Module erhöht sich.
  • Weniger Ablagerung: Begrünte Flachdächer binden Schmutz und verringern so Ablagerungen auf den PV-Modulen.
  • Natürliche Ballastierung: Wirkt die Substratschicht als natürlicher Ballast, wird weniger zusätzliche Beschwerung benötigt. Das spart Material und Montageaufwand.
  • Längere Lebensdauer: Die Begrünung schützt Dachabdichtung und PV Unterkonstruktion vor UV-Strahlung und Temperaturschwankungen.
  • Multifunktionale Nutzung: Die Kombination aus Begrünung und Photovoltaik nutzt die Dachfläche optimal und reduziert Flächenkonflikte insbesondere in dicht besiedelten Stadtgebieten.
  • Hohe Akzeptanz und Vorteile bei Ausschreibungen: Kommunen bewerten kombinierte Solar-Gründächer zunehmend positiv, da sie Energie- und Klimaschutzwirkung kombinieren.

Rechtliche Vorgaben zu Photovoltaik, Gründach und Kombinationsregelungen

Wir haben eine Übersicht über die landesspezifischen Regelungen zu Solarpflichten, Gründachpflichten und deren Kombination in Deutschland zusammengestellt. Bei einem konkreten Bauvorhaben sollten die entsprechenden Landesgesetze, Landesbauordnungen, kommunalen Satzungen und Ausführungsvorschriften geprüft werden.

Baden-Württemberg (BW)

  • PV-Pflicht: PV-Pflicht bei Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude) und bei grundlegenden Dachsanierungen.
  • Gründachpflicht: Keine Landespflicht, aber oft kommunale Vorgaben.
  • Kombination: Reduktion der PV-Belegung bei verpflichtendem Gründach

Bayern (BY)

  • PV-Pflicht: Verpflichtend bei Neubauten und vollständigen Dachsanierungen bei Nicht-Wohngebäuden.
  • Gründachpflicht: Keine Landespflicht, lokal über Bebauungspläne.
  • Kombination: Keine Landesregel. Ausnahmen bei Flächenkonflikten.

Berlin (BE)

  • PV-Pflicht: Mind. 30 % Dachfläche bei Neubauten und größeren Dachumbauten. Ausnahmen möglich.
  • Gründachpflicht: Für Flachdächer > 100 m² verpflichtend, außer bei belegter Nutzung (PV zählt als solche).
  • Kombination: Durch geeignete Kombinationen soll möglichst beides umgesetzt werden.

Brandenburg (BB)

  • PV-Pflicht: Auf öffentlichen und gewerblichen Gebäuden mit mindestens 50 m² Dachfläche muss bei Neubau und Sanierung 50 % mit PV belegt werden.
  • Gründachpflicht: Keine Landesregelung – abhängig von Kommunen.
  • Kombination: Vorrang der jeweils strengeren Vorgabe.

Bremen (HB)

  • PV-Pflicht: Mindestbelegung von 50 % der Dachfläche bei Neubauten, bei Sanierungen PV-Pflicht ab 50 m² Dachfläche
  • Gründachpflicht: Gesetzliche Gründachpflicht bei bestimmten Neubauten
  • Kombination: Solar-Gründach-Gebot: Beide Pflichten sind zu erfüllen.

Hamburg (HH)

  • PV-Pflicht: Seit 2023 für Neubauten, ab 2024 auch bei Dachumbauten.
  • Gründachpflicht: Ab 2027 70 % Begrünung + 30 % PV verpflichtend
  • Kombination: Hamburg schreibt Solargründächer verbindlich vor.

Hessen (HE)

  • PV-Pflicht: Nur für landeseigene Gebäude.
  • Gründachpflicht: Kommunal möglich, keine Landespflicht.
  • Kombination: Freiwillig, Förderprogramme von Kommunen.

Mecklenburg-Vorpommern (MV)

  • PV-Pflicht: Keine verpflichtende Regelung.
  • Gründachpflicht: Keine Landesregelung.
  • Kombination: Frei planbar, kommunale Ausnahmen möglich.

Niedersachsen (NI)

  • PV-Pflicht: 50 % Belegungspflicht bei Neubauten über 50 m² Dachfläche.
  • Gründachpflicht: Nur lokal per Bebauungsplan.
  • Kombination: PV-Pflicht entfällt bei kollidierenden öffentlichen Pflichten (z. B. Begrünung).

Nordrhein-Westfalen (NW)

  • PV-Pflicht: Gestaffelt bis 2026 – gilt für Neubauten und später auch bei Sanierungen.
  • Gründachpflicht: Keine Pflicht, aber Ersatzgrünflächenregelung.
  • Kombination: Favorisierung der Kombination aus Gründach und PV

Rheinland-Pfalz (RP)

  • PV-Pflicht: Für gewerbliche und öffentliche Gebäude verpflichtend, Wohnbau „PV-ready“.
  • Gründachpflicht: Keine Landespflicht, über kommunale Bebauungspläne und Bauvorschriften.
  • Kombination: Beide Maßnahmen sollen vereint werden – Ausnahmen bei Unvereinbarkeit.

Saarland (SL)

  • PV-Pflicht: Angekündigt
  • Gründachpflicht: Keine landesweite Pflicht.
  • Kombination: Noch keine Regelung.

Sachsen (SN)

  • PV-Pflicht: Keine Pflicht.
  • Gründachpflicht: Keine Pflicht.
  • Kombination: Kommunal flexibel umsetzbar.

Sachsen-Anhalt (ST)

  • PV-Pflicht: Keine Pflicht.
  • Gründachpflicht: Keine Pflicht.
  • Kombination: Keine Vorgabe.

Schleswig-Holstein (SH)

  • PV-Pflicht: Seit 2025 auch für Wohngebäude – mind. 30 % Dachfläche.
  • Gründachpflicht: Keine Landesvorgabe.
  • Kombination: Bestreben, beide Maßnahmen parallel umzusetzen

Thüringen (TH)

  • PV-Pflicht: Keine Landesvorgabe.
  • Gründachpflicht: Keine Vorgabe.
  • Kombination: Optional nach kommunaler Satzung.

Technische und planungsrelevante Aspekte bei PV auf Gründächern

Wird eine Photovoltaikanlage auf einem begrünten Flachdach installiert, ist eine integrierte Planung wichtig. Dachbegrünung, Statik, Lastverteilung, Modulaufstellung und Wartungswege müssen abgestimmt sein:

Aufständerung & Mindestabstände

  • Zwischen Modulunterkante und Substrat sind laut gängigen Richtlinien mindestens 30 cm Abstand erforderlich, um Luftzirkulation und Licht für die Vegetation zu gewährleisten.
  • Einige Kommunen verlangen sogar 40 cm, insbesondere dort, wo die Kombination aus Begrünung und PV verpflichtend vorgeschrieben ist.

Statik, Wind & Ballastierung

  • Durch die höhere Aufständerung wirken auf PV-Anlagen auf Gründächern doppelt bis dreifach höhere Windkräfte als bei klassischen Flachdächern.
  • Gründächer sind statisch meist stark ausgelegt
  • Wichtig ist, Ballast und Lastverteilung optimal zu kombinieren.
  • Moderne Systeme wie TRITON flora nutzen das Substrat als natürliches Ballastgewicht.

Materialwahl & Korrosionsschutz

  • Komponenten sollten über 25 bis 30 Jahre korrosionsbeständig sein.
  • Wichtig: Keine Ballaststeine mit unbekanntem pH-Wert direkt auf verzinktem Stahl.

Montage und Wartung

  • Bei frischen Gründachaufbauten kann das Substrat sich leicht setzen. Wir empfehlen kurze Modulreihen zu planen, um mögliche Setzungen auszugleichen. Das macht die Anlage stabiler und leichter nachzujustieren.
  • Wer ganz sicher gehen will, installiert die PV-Anlage erst nach der ersten Wachstums- und Setzphase – das hängt aber von der Art der Begrünung ab.
  • Ein- bis zwei Sichtprüfungen pro Jahr sind Pflicht, um Bewuchs oder Ablagerungen zu kontrollieren. Dafür sind geeignete Wartungswege einzuplanen.

Fazit

Die Kombination von Photovoltaik und Gründächern bietet erhebliche ökologische und energetische Vorteile. In vielen Kommunen wird sie bereits Realität. Mit modularen, vormontierten Lösungen wie TRITON flora steht die passende Technik bereits zur Verfügung, um Projekte schnell, sicher und wirtschaftlich umzusetzen. Der nächste Schritt ist klar: Standards in der Planung etablieren und Installateure gezielt auf die Besonderheiten der Gründach-PV schulen.

Daniela Ködderitzsch

Daniela Ködderitzsch

Daniela ist unsere Kommunikationsexpertin und mit allen Medien wohl vertraut. Sie findet immer die richtigen Worte und informiert das Team und unsere Partner über alle Neuheiten und Informatives bei T.Werk.

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